Wohngebäude
Für Wohngebäude werden von uns Energieausweise nach EnEV 2009 ausgestellt.
Nutzen Sie die Möglichkeiten des bedarfsorientierten Energieausweises für einen Gebäude- Check!

Nach Aufnahme aller Daten vor Ort werden im Rahmen einer Energiesparberatung verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Energiebedarf Ihres Gebäudes Schritt für Schritt reduziert werden kann!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Vor-Ort-Beratung  für Wohngebäude mit einem Zuschuß von:
•  Einfamilienhaus     300,- €
•  Mehrfamilienhaus  360,- €

Antragstellung u.ä. Formalitäten für die durch das BAFA geförderte Energiesparberatung werden von uns übernommen!
Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude werden von uns Energieausweise nach EnEV 2009 ausgestellt.
Datenaufnahme und Energiebedarfsbilanzierung erfolgt nach DIN V 18599.

Nach Berechnung des Energiebedarfs für das Bestandsgebäude werden im Rahmen einer Energieberatung Möglichkeiten aufgezeigt, welche energetischen Einsparpoten- tiale für dasGebäude im Einzelnen bestehen:
•  Heizwärmebedarf durch bauliche und technische Maßnahmen
•  Energiebedarf für Trinkwarmwasser
•  Wohnungslüftungsanlage
•  RLT und Kühlung
•  Strombedarf für künstliche Beleuchtung
•  Einsatz ggf. eines Blockheizkraftwerkes BHKW u.ä.
Förderung
Wohnungsbau - Neubau
Für energiesparende Neubauten, die einen besseren Dämmstandard als die EnEV vorgibt einhalten, gibt es zinsgünstige Darlehen der KfW-Förderbank. Der Einsatz regenerativer Energien wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen unterstützt.

Wohnungsbau - Altbau
Bei der Altbaumodernisierung unterstützt die BAFA mit der „Vor-Ort-Beratung“ eine umfassende Energieberatung, bei der die Schwachstellen des Gebäudes untersucht und Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards vorgeschlagen werden.

Die Beantragung einer „Vor-Ort-Beratung“ übernehmen wir für Sie. Nach einer umfassenden Untersuchung Ihrer Gebäudehülle und der Anlagentechnik erhalten Sie die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt, die wir ihnen bei einem Abschlussgespräch erläutern. Im Anschluss entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang und Zeitrahmen die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen ausgeführt werden.

Zusätzlich unterstützt die KfW-Förderbank die Altbaumodernisierung mit zinsgünstigen Krediten und mit Zuschüssen. Weiteres hierzu siehe: KfW-Förderbank oder fragen Sie uns.

Nichtwohngebäude
Beratungsleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden von der KfW-Förderbank mit Zuschüssen gefördert.
Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen wird ebenfalls durch die KfW mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Bitte fragen Sie uns.
Energieausweis
Wohnungsbau - Neubau
Den öffentlich-rechtlichen Nachweis erstellen wir im Rahmen unserer Neubauplanung oder auf Anfrage.

Wohnungsbau - Altbau
Im Altbau ist die Anfertigung eines Energieausweises nur notwendig, wenn
das Gebäude verkauft
das Gebäude neu vermietet wird
das Gebäude umfassend modernisiert, an- oder ausgebaut wurde und in diesem Zuge eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs für das ganze Gebäude ohnehin erfolgte.

Pflicht wird diese Reglung für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 01.07.2008, ab dem 01.01.2009 betrifft es Wohngebäude aller Baujahre.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist bereits Pflicht bei allen Neubauten und, ab dem 01.10.2008, auch bei allen Wohngebäuden im Bestand mit Baujahr bis zum 01.11.1977 mit weniger als 5 Wohnungen, die noch nicht modernisiert wurden. Diese Form des Energieausweises ist die aufwändigere aber auch die aussagekräftigere Variante, da sie auf normierte Berechnungsgrößen zurückgreift und somit ein mit anderen Gebäuden vergleichbares Ergebnis liefert.

Für die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises benötigt man lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und das Gebäudevolumen bzw. die Wohnfläche. Heraus kommt ein Ergebnis, welches sehr stark von dem Nutzerverhalten geprägt wird.

Wir beraten Sie gerne, welches für Sie der richtige Energieausweis ist und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden finden die Regelungen für Wohngebäude (Neubau und Bestand) sinngemäß Anwendung.

Ab dem 01.07.2009 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude zur Pflicht. In öffentlichen Gebäuden mit über 1000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Kundenverkehr ist dann der Energieausweis an gut einsehbarer Stelle auszuhängen.
Referenzen >>>